Szlachta Wiki
Registrieren
Advertisement

Adelssituation in Polen

zurück

QR-Code-Adel-Polen

Zitieren-dieses-Artikels Empfohlene Zitierweise

Adelssituation in Polen“, Begriffe, in: WIKIa Szlachta [Onlinefassung]; URL:http://www.de.szlachta.wikia.com/, Zugang .. . .. . 20.. .


Spenden-Button-WIKIa-szlachta Helfe bei unserem Forschungsprojekt mit einer steuerlich abzugsfähigen Spende


Polnischer Adel, Adelstitel in Polen, Adelsnamen in Polen

Es bestand ein einrangiges titelloses System, wobei im Lande die Führung ausländischer Adelstitel (wie z. B. der sächsischen oder kaiserlichen Reichstitel) bis zum Zerfall der Adelsrepublik verboten war. Einzige Ausnahme bildete der Fürstentitel eines Kniaź (weibliche Form Knieżna, für verheirateten und Kniagina für die unverheirateten Geschlechtsangehörigen) für die dynastischen Nachkommen der Skolmantiden, Rurikiden oder von Khanen (Fürsten) tatarischer Herkunft. Diese Titel konnten für alle legitimierten Nachfahren dieser dynastischen Geschlechter in männlicher Linie geführt werden, wobei sie vielfach als verdeckter Adelstitel über einige Jahrhunderte nicht verwendet wurden, um dann wieder nach eigenem Beschluss wieder verwendet zu werden.

Das fehlen von Rangtiteln wurde kompensiert durch eine (bis knapp 2.500 theoretisch möglichen) Ämtern und Würden in der höfischen und demokratischen Verwaltung des Reiches, für die es für den Amtsträger, dessen Gattin sowie die männlichen als auch die weiblichen Nachkommen erster Generation jeweils eine besondere Amtbezeichnung gab. Die Bezeichnung dieser Würden wurde dem Namen und Bezeichnung der Wappengenossenschaft nachgestellt, so dass die volle Bezeichnung einer Person recht lang sein konnte. Um eine zu große Machtansammlung zu verhindern bestand zwar die Regelung, dass nur ein Amt oder Würde pro Person bekleidet werden dürfte. In der Praxis wurde dies jedoch häufig missachtet.

Einerseits schaffen diese Rangbezeichnungen eine einmalig genaue Personenklassifizierung und Zuordnung des Amtsträgers in die Stammfolge. Dies ist besonders deshalb wichtig, da die zumindest in früheren Zeiten die Angabe von Geburt, Heirats- und Sterbedaten zur Seltenheit gehört. Andererseits bedingt durch die Suffixe der polnischen Deklination ist ein Sprachverständnis für ungeübte erschwert und eine sinnvolle elektronische Übersetzung unmöglich. Dennoch trifft diese Aussage nur für einen kleinere Teil des Adels zu, denn die Mehrheit des Adels war nicht mit einem dieser Ämter ausgezeichnet.

Geschichtliche Entwicklung

Die Entwicklung des osteuropäischen Adels stellt eine komplizierte Sonderform in Europa dar. Der Adel im Königreich Polen entstammt einer Vermischung mediatisierter dynastischer Linien von regionalen Fürsten und Teilfürsten mit deren Kriegerkaste und schuf im Kampf mit der Königsmacht etwas Einzigartiges in ganz Europa: Die demokratisch und föderalistisch verfasste Adelsrepublik.

Namensbildung

Bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts hatte der polnische Adel keine Familiennamen, abgesehen von ein paar ganz alten, noch aus der heidnischen Zeit stammenden, Sippschaftsnamen oder beschreibenden Beinamen, z.B. prawdzic. Man fügte dem Taufnamen lediglich den Namen des Besitzes oder Landgutes mit der Präposition z, de hinzu, welche dasselbe bedeutete, wie das deutsche "von" z. B. Jurand ze Spychowa = Jurand de Spychowo = Spychowski - zu Deutsch Jurand aus/von/zu Spychowo.  Erst nach 1500 verbreitete sich die Sitte, diese in Eigenschaftswörter mit der Endung -ski, -cki oder -icz, in deutsch: -isken, zu verwandeln. Hinter dem Namen wurde, falls vorhanden, noch die Wappengemeinschaft genannt: Longin Podbipięta herbu Zerwikaptur.

Da keine Adelsmatrikel geführt wurde und der Adel frei in seiner Namensannahme war, ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten bei der genealogischen Zuordnung und Bestimmung, ob eine Person adligen Ursprung ist und aus welchem Geschlecht sie entstammt. Faktisch kann man, zwar mit abnehmender Tendenz, bis Ende der Adelsrepublik 1795 fortlaufende Namensänderungen z. B. nach in besitzgenommenen Gütern beobachten, so dass von einer Namensfestigung im eigentlichen Sinne nicht gesprochen werden kann. Dies traf insbesondere für die östlichen Landessteile der Republik zu. Dazu erschweren die großen Aktenverluste der Wirren des XX. Jhdt. die Quellenlage, so dass insbesondere im östlichen Bereich der Republik es noch eine Vielzahl nicht klassifizierter Linien von Adelsgeschlechtern gibt, die nach ihrer Migration eine Namensänderung vollzogen haben.

Das Fehlen eines eindeutigen Klassifizierungsmerkmals wie des "von" erschwert die Erkenntnislage zusätzlich. Insbesondere das XVI. und XVII. Jhdt. hat in Ermangelung von Kirchenmatrikeln und in Verbindung mit den fortlaufenden Kriegsverwüstungen und der wirtschaftlichen Deklassierung in Folge der Realteilunng durch Erbschaften eine große Anzahl von Familien des verdunkelten oder gedeckten Adels entstehen, bei dem manchmal sogar die Zugehörigkeit zur Wappengenossenschaft in Vergessenheit geraten ist. Die Quellenlage bedingt, dass eine endgültige Familienanzahl der Adelsgeschlechter nicht mehr zu ermitteln sein wird.

Mit den Teilungen Polens wurde der Adelsstand eines Teiles des untitulierten Adels in den drei annektierten Teilen nicht anerkannt (jedoch die adelsrechtliche Stellung nach dem Recht der Republik dieser Familien wurde hierdurch nicht angetastet), wenn er seine adelige Herkunft nicht dokumentenmässig ausreichend nachweisen konnte (dies war auch damals sehr kostspielig, wenn das Geschlecht seine Dokumente nicht gepflegt hat) oder aus Unkenntniss der neuen Verwaltungsstrukturen als auch nationalistischer Verblendung dies nicht tun wollte. Beim Hochadel war die Dokumentenlage besser und er behielt seine Privilegien und bekam seine Fürstentitel durch die Teilungsmächte bestätigt. Dennoch zogen sich die Legitimationsverfahren manchmal sogar auch für Nachkommen von Rurikidengeschlechter bis Ende des Kaiserreiches Russland im Jahre 1917 hin.

Der so genannte Mitteladel bekam von den Teilungsmächten Grafentitel und die Erlaubnis, Fideikommisse zu gründen.

Aktueller Stand

Nach der Umwandlung des IV.Königreiches Polen (1916-1918) zur bürgerlichen Republik 1918 wurde der Adelstand schließlich 1921 abgeschafft und der amtliche Gebrauch von Titeln untersagt. Die Verfassung von 1935 hob das Verbot zwar faktisch wieder auf, doch nach der Machtergreifung durch das kommunistische Gewaltsystem im Jahre 1945 wurde der Adelstand durch Wiedereinführung der Verfassung von 1921 wieder und bisher endgültig abgeschafft und die Landgüter oberhalb von 50 resp. 100 Ha parzelliert. Hierdurch ist der historische Adel als eine abgeschlossene Schicht anzusehen.

Große Gruppe von Adligen, die im Westen auf der Seite der Alliierten gekämpft haben, sind in das kommunistische Polen nicht mehr zurückgekehrt. Der Adel stellte den Löwenteil des antikommunistischen Widerstandes in der Landesarmee und anderen Widerstandsgruppen und hat dafür einen hohen Blutzoll bezahlt. Heute beginnen sich die Familien des historischen Adels wieder zu organisieren und suchen ihre Geschichte und Brauchtum zu pflegen.

Was ist polnischer Adel

Die Neuorganisation ist jedoch durch ein Definitionsproblem überschattet: Was ist polnischer Adel?

Ist polnischer Adel der im Königreich Polen als Landesteil der Adelsrepublik ansässiger Adel? Oder ist es Adel, der im Gesamtbereich der Adelsrepublik ansässig war? Historisch bedingt vereinnahmt polnische Historiographie mit der Begründung, dass die Adelsmassen weitgehend polonisiert waren und in der Zeit der Zugehörigkeit zum Kaiserreich Russland keine hinreichende Russifizierung erfolgt sei, Szlachta der Adelsrepublik als polnischen Adel.

Ursprung dieser Vereinnahme ist in der Zeit zu suchen bevor sich Nationalismus als Staatsgedanke herausgebildet hat. Die richtige Verwendung der Begriffe gente und natione kann man vielen zeitgenössischen Dokumenten litauischen Adels entnehmen. Diese Begriffe sind jedoch nach dem Aufkommen von nationalistischen Bewegungen, die dem Wesen der Adelsrepublik fremd waren, missbraucht worden, um es zum Religions- und später nationalistischen Kampf von polnischen Aktivisten zu instrumentalisieren.

Einer dieser Elemente war, dass häufig der Anspruch erhoben wurde, die gesamte Szlachta der Adelsrepublik als polnischer Adel anzusehen sei und die Adelsrepublik Polen sei. Trotz des immensen emotionalen Drucks innerhalb des Adelsstandes während der Aufstände, sich an ihnen zu beteiligen, war nur ein Teil des Adels hierzu bereit. Nicht zu verkennen ist, dass vielfach die treibende Kraft der Unruhen der nicht legitimierte Adel und Kreise der verarmten Szlachta und dadurch deklassierten Adels bildete. Dadurch wird die eher soziale als nationale Dimension der Aufstände deutlich.

So begann der erste Aufstand in Warschau aus Unzufriedenheit mit der mangelnden Perspektive einer Offizierskarriere aus Gründen einer "Überproduktion" von Kadetten der Akademie in Warschau mit der Ermordung der polnischen Generalität. Der Führung beraubte russische Garnison zog sich darauf bis zur Klärung der Situation vorläufig aus Warschau zurück. Erst diese Fehlreaktion ermöglichte es, dass die Unruhen sich zum Flächenbrand ausweiteten. Ebenso wurde der letzte Aufstand erst durch den Unwillen von Jugendlichen über die planmäßige Aushebung neuer Jahrgänge für die Armee initiiert, welches gekonnt von nationalistischen Extremisten ausgenutzt wurde.

Zur Verdeutlichung und der richtigen Einordnung kann man überlegen, wie staatliche Organe der Bundesrepublik auf die Ermordung des Generalstabs der Bundeswehr durch eine Gruppe von Offizieren oder die Weigerung eines Teiles der Wehrpflichtigen in Bayern sich ihrem Einberufungsbefehl zu stellen und die darauf folgende propagandistische Ausnutzung dieser Aktionen durch auf die Staatszerstörung hinarbeitenden RAF (Rote Armee Fraktion) reagieren würden. Wie jeder Versuch, Ereignisse aus unterschiedlichen Zeiträumen zu vergleichen, ist dies gewagt, aber es erleichtert einem Menschen des XXI. Jhdt. sich in die objektive damalige Situation hineinzudenken und propagandistische Mythen zu hinterfragen.

Die Klassifizierung der Szlachta als polnischen Adel lässt außer Acht, dass unabhängig von zuerst den Polonisierungsbemühungen (durch Religion und Sprache) und dann des Russifizierungsbestrebens in den jeweiligen Landesteilen der Adelsrepublik ein baltischer, litauischer, russischer, ukrainischer und weißrussischer historischer Adel bestand und besteht. Ursprung des Adelsstandes "Szlachta" entspricht dem eines Vielvölkerstaates, der einmal die Adelsrepublik war. Mit intensivem polnischem Ostdrang wurden diese Landesteile ebenso kolonisiert wie durch die Angehörige des armenischen, schwedischen und tatarischen Adels oder dem Adel aus Russland und dem Heiligen Römischen Reich, Frankreich und Italien.

Der historische Adelstand dieser Bereiche Europas hat durch die wechselvolle aber gemeinsame Geschichte wohl ein nationales Identifikationsproblem. Dies bedingt jedoch ebenfalls, dass Phänomen der Szlachta gesamtheitlich zu betrachten ist. Daher ist von der Szlachta, dem Adel der Adelsrepublik, als polnischem Adel zu sprechen verfehlt. Dieser Auffassung, auch im unterschiedlichen Entwicklungsstadium, entspricht das Entstehen von Adelsorganisationen der jeweiligen nationalen Szlachta-Angehörigen. Die größten Identifikationsprobleme bestehen offensichtlich in der Ukraine, die besonders unter der sowjetischen (Glodomor) als auch der polnischen Verfolgung (militärisches Zusammenwirken Polens während der bolschewistischen Revolution mit der Roten Armee in der Ukraine und nach dem II. Weltkrieg z. B. bei der Aktion Weichsel) gelitten hat.

Dieser WIKI sieht die Szlachta der Adelsrepublik als eine Gesamtheit an und ist von politischen oder nationalistischen Erwägungen frei, denn die Szlachta hat ihren Ursprung und Ausformung nicht in einem damals unbekannten Nationalstaat sondern in der transnationalen Adelsrepublik erhalten. In diesem Staatswesen spielte das Königreich Polen zwar eine kulturell wichtige Rolle (Sarmantismus) und es betrieb eine intensive Polonisierung, bevölkerungs- und territorialmässig gesehen, nahm es jedoch eine Minderheitsposition ein. Hierzu genügt nur ein Blick auf die Landkarten seit dem Jahr 1410 um die richtigen Proportionen in der entstehenden Adelsrepublik zu ermitteln. Dies gilt auch für die Zeit nach der Union in Lublin von 1569, in der aus Litauen die heutige Ukraine in das Königreich Polen ausgegliedert wurde.

Das Personenstandgesetz der Republik Polen lässt zweigliederige Familiennamen zu, so dass "von ..." und "de ..." im heutigen Polen ebenso wie die Voranstellung der Bezeichnung der Wappengenossenschaft (mit Bindestrich) dem Familiennamen (z. B. Korwin-Mike)? anzutreffen sind, wodurch die Adelsangehörigkeit auch in amtlichen Dokumenten offen gelegt wird. Dies erfordert je nach Landesteil und Gutdünken der entscheidenden Beamten ggfs. die Beschreitung des Gerichtswegs, den man nicht scheuen sollte. Voraussetzung durch Durchsetzung des Anspruchs ist jedoch die vorgelegte Dokumentenlage. Hierdurch kann insbesondere der zwangsweisen Polonisierungen fremdländisch klingenden Namen sowie der Entfernung der Adelsprädikate und -titel wie "von" in den Personenstandsbüchern um das Jahr 1953 herum entgegengewirkt werden.

Weiterführende Links:

Advertisement