Adelssituation in Ungarn
„Adelssituation in Ungarn“, Begriffe, in: WIKIa Szlachta [Onlinefassung]; URL:http://www.de.szlachta.wikia.com/, Zugang .. . .. . 20.. .
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Ungarischer Adel, Adelstitel in Ungarn, Adelsnamen in Ungarn
Der magyarische Adel kannte nur zwei Titel: Graf (gróf) und Baron (báró). Rang und Titel eines Fürsten (herceg) kamen nur den Söhnen des Königs zu. Fünf Grafengeschlechter erhielten ausländische Fürstentitel: Batthyány (1764), Esterházy (1687), Erdödy (1654) und Odescalchi (1689) wurden vom Kaiser des Heiligen Römischen Reiches zu Reichsfürsten erhöht, Koháry (1815) und Pálffy (1816) vom Kaiser von Österreich zu Fürsten des Kaisertums; diese Titel wurden in Ungarn anerkannt. Später erwarben auch zehn ausländische fürstliche Häuser das ungarische Indigenat.
Titel Herzog, Fürst, Graf, Freiherr oder Baron und die des niederen Adels: Ritter von (nur für die männlichen Namensträger, weibliche Geschlechtsangehörige trugen das einfache "von") Edler oder Edle von und untitulierter Adelstand "von" wurden als Gnadenakte des Kaisers der Heiligen Römischen Reiches oder nach 1806 des Kaiserthums Österreich vergeben. Siehe hierzu auch Adelssituation in Österreich
Geschichtliche Entwicklung
Der Adel in den zum Heiligen Römischen Reich zählenden Habsburgischen Erblanden war bis 1806 nach den im Reich geltenden Bestimmungen verfasst. Die habsburgischen Herrscher verliehen so als römische Kaiser Reichsfürstentitel an herausragende Adelshäuser der Donaumonarchie oder als regionale Monarchen unterschiedlichen erbländischen Adelstand (z. B. als Könige von Böhmen). Seit 1806 galten die für das 1804 gegründete Kaisertum Österreich vom jeweiligen Monarchen festgelegten Statuten.
Im Königreich Ungarn, bis 1867 Teil des Kaisertums, galten außerdem die ungarischen Adelsregeln, in den anderen Kronländern auch die dort überlieferten Regeln (Galizien: polnische Regeln; kroatische, italienische, böhmische Regeln). Nach dem Ende der Habsburger Monarchie wurden in ihren Nachfolgestaaten, Deutschösterreich bzw. nachfolgend Republik Österreich und in der Tschechoslowakei nach 1918 die Adelstitel abgeschafft. Mit dem österreichischen Adelsaufhebungsgesetz von 1919 wurde der Adel explizit aufgehoben und das Führen von Adelsbezeichnungen unter Strafe gestellt.
Die Verhältnisse in Ungarn ähnelten denen in Polen. Ein Lehnsverband, den man sonst überall im mittelalterlichen Europa findet, bestand dort nie. Jedes Mitglied des kriegerischen Stammes der Magyaren, das von niemandem abhängig war und den Fahnen des Königs folgen konnte, rechnete sich zum Adel. Auf diese Weise entstand der sehr zahlreiche ungarische Adel, der wie in Polen etwa 12–16 % der Gesamtbevölkerung ausmacht. Aus der Masse des Adels gingen allmählich die Magnatenfamilien hervor. Am Anfang des 11. Jahrhunderts gab König Stephan I. (der Heilige) dem Lande eine Verfassung, durch welche die Krone im Geschlecht Arpad erblich wurde und Prälaten mit dem hohen Adel samt niederem Adel als privilegierte Stände galten.
Im Jahre 1405 vereinigte sich im Nationalkonvent der niedere Adel mit den Vertretern der Städte zur Ständetafel, während die hohen geistlichen Würdenträger und der Hochadel die Magnatentafel bildeten, in welcher jeder Bischof oder Magnat persönlich vertreten war.
In der Ständetafel hatte der niedere Adel das unbedingte Übergewicht; auf den Komitatsversammlungen hatte jeder grundbesitzende Edelmann (auch wenn er einen Kleinsthof bewirtschaftete) Sitz und Stimme. (Solche Kleinadeligen wurden im Volksmund hétszilvafás nemes - "Adeliger mit sieben Zwetschgenbäumen" - genannt.)
Der Adel war befreit von Zöllen, Steuern und Einquartierungen und vom Militärdienst: Er zog nur zu Felde, wenn ein Adelsaufgebot (Nemes felkelés) für König und Vaterland ausgerufen worden war. Ein Adliger konnte nur von seinesgleichen gerichtet werden und die wichtigeren Ämter waren ihm vorbehalten. Erst 1843 wurden nichtadlige Personen zu den Ämtern zugelassen.
Die Zahl des Adelsstandes wuchs nach 1918, da der Reichsverweser Admiral Miklós Horthy in der königlosen Monarchie in großem Maße Standeserhebungen (zum Beispiel in eine Art „Ritterstand“, siehe Vitézi Rend) vornahm.
Diese vermeintlichen Standeserhebungen haben jedoch keine Gültigkeit im Sinne des historischen Adelsrechts, sondern können lediglich unter vereinsrechtlichen Gesichtspunkten als die Aufnahme in einen „Ordensritterstand“ angesehen werden.
Übertragungen des Vitéz-Ranges auf namenstragende Nachkommen entsprechen insofern nur der Zuerkennung einer Mitgliedschaft im Vitéz-Orden und stellen keinerlei Erblichkeit im adelsrechtlichen Sinn dar.
Aktueller Stand
In der Zeit der Monarchie mit einem König, d. h. bis 1918, gab es in Ungarn (zu dessen Gebiet auch die heutige Slowakei gehörte) neben den obigen Adligen ausländischen Ursprungs 14 Fürstenhäusern, 98 gräfliche und 94 freiherrliche Geschlechter, deren Titel aber nicht weiter zurück als um 1550 reichten und habsburgische Verleihungen waren sowie den untitulierten Adel.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der kommunistischen Machtergreifungder Adel als Institution beseitigt. Hierdurch ist der historische Adel als eine abgeschlossene Schicht anzusehen.
Durch die Abschaffung des Adels und die Parzellierung der Güter nach 1945 wurde dem ungarischen Adel die Existenzgrundlage genommen, viele Adlige blieben jedoch im Lande und emigrierten erst 1956, um ein oft kümmerliches Dasein in Deutschland oder Österreich zu fristen. Die Einzigen, die von der Konfiskation teilweise verschont blieben, waren die Fürsten Esterházy, weil sie ihre Güter teilweise im seit 1921 österreichischen Burgenland hatten. Nach 1991 kehrten viele Vertreter des Adels, auch des Hochadels, nach Ungarn zurück.
Videos zur Adelstradition der Habsburger Monarchie
Videos zur Adelstradition in Ungarn
Videos zur Adelstradition in der Habsburger Monarchie
Videos zur Adelstradition in Böhmen und Mähren
Weiterführende Links
- Ungarischer Adel
- Österreichischer Adel
- Liste des kroatischen Adels
Quelle: Abgeleitet aus der allgemeinen Wikipedia.