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Adelsmatrikel

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Im europäischen Raum kamen Adelsmatrikeln, also Adelsbücher zum Einsatz, um eine Adelsusurpierung, Adelsanmaßung oder Selbstadelung zu unterbinden sowie eine Angleichung der Adelstruktur in neu erworbenen Territorien an das bestehende adelsrechtliche System zu bewirken (so in Österreich, Preußen und Russland). Diese Adelsbücher enthielten also Geschlechterverzeichnisse über adlige Geschlechter. Nicht eingetragene Familien galten im öffentlich-rechtlichen Verkehr als nichtadlig.

Adelsmatrikeln waren in Bayern, Finnland, Kurland, Österreich (abweichend von vielfachen Angaben in der Literatur nicht in allen Kronländern, nur in Tirol und im Königreich Galizien und Lodomerien), Russland, Sachsen, Schweden und Württemberg amtliche, von hierzu bestellten Behörden geführte Verzeichnisse, in die sich sämtliche Adelsgeschlechter des Landes eintragen lassen mussten. 

Die Matrikeln in Österreich und Russland wurden seit 1772, die bayerische Adelsmatrikel wurde seit 1808 geführt, in Württemberg seit 1818 (für den standesherrlichen und ritterschaftlichen Adel), in Sachsen seit 1902, in Tirol seit 1363 (für den grundbesitzenden Adel), in Preußen seit 1827 als Adelsbuch und nicht als Matrikel. 

Die Adelsmatrikeln (Adelsbücher) von 1815 in Baden kamen nie zum Einsatz.

In der Adelsrepublik wurden nur in den Baltischen Ritterschaften Matrikeln für die Ritterschaften von Estland Kurland, Livland und Oesel geführt. Bis auf die Kurländische Ritterschaft, dessen Matrikeln bereits ab dem Jahr 1620 zum Einsatz kamen, entstanden die Adelsmatrikeln der anderen Ritterschaften etwa gegen Mitte 18. Jahrhundert, also ohne Bezug zur Adelsrepublik.

In Finnland und Schweden wurden (und werden immer noch) diese Matrikeln vom Ritterhaus des jeweiligen Landes geführt. In Preußen unterstanden die Adelsbücher dem Heroldsamt (es wurden faktisch jedoch nicht als Adelsmatrikel im eigentlichen Sinn geführt), in Österreich wurden Duplikate an das k. u. k. Adelsarchiv im Innenministerium, in Ungarn dem Ungarischen Ministerium in Wien gesandt. 

In Russland gab es in jedem Gouvernement ein besonderes Amt, die „Landschaft“ (Sjemstwo), das die Verzeichnisse der adligen Geschlechter in Verbindung mit dem Senat in St. Petersburg führte. 

Nach 1918 übernahm in Deutschland die Deutsche Adelsgenossenschaft diese Funktion. Die Adelsbücher wurden bis 1939 im „Gothaischen Taschenbuch“ und ab 1949 im "Genealogischen Handbuch des Adels" veröffentlicht. 

Ähnliche Bestrebungen gibt es nach 1990 in Polen, Tschechien und Ungarn nach der Neubildung der Adelsverbände dieser Länder.

archiviert:
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