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Personenstandsunterlagen im Landesarchiv Berlin

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„Personenstandsunterlagen im Landesarchiv Berlin", Genealogische Hilfen, in: WIKIa Szlachta [Onlinefassung]; URL:http://www.de.szlachta.wikia.com/, Zugang .. . .. . 20.. .


Gesetzliche Grundlage

Seit dem 1. Januar 2009 werden nach dem Personenstandsgesetz – PStG - vom 19. Februar 2007 die Register und Sammelakten der Standesämter nur noch befristet fortgeschrieben und sind nach ihrer Schließung gemäß den in den einzelnen Bundesländern gültigen archivgesetzlichen Bestimmungen für private und wissenschaftliche Forschungen öffentlich zugänglich.

Nutzbar sind demgemäß

Geburtenregister nach 110 Jahren

Heiratsregister nach 80 Jahren

Sterberegister nach 30 Jahren.


Dieselben Fristen gelten für damit zusammenhängendes Schriftgut wie Sammelakten und Namensverzeichnisse.


Überlieferung aus Standesämtern der Stadt Berlin

Das Landesarchiv Berlin übernimmt seit 2010 laufend Personenstandsunterlagen aus den Standesämtern der Berliner Bezirke. Damit werden alle erhaltenen personenstandsrechtlichen Unterlagen Berlins seit Gründung der preußischen Standesämter im Jahre 1874 nun erstmals zentral aufbewahrt und zugänglich.

Einen Überblick zu den derzeit im Landesarchiv vorhandenen Beständen finden Sie hier.

Die Bestände werden jährlich entsprechend dem Ablauf der im PStG vorgesehenen Fristen ergänzt. Die Neuzugänge werden jeweils ab dem 3. Quartal des laufenden Jahres komplett für alle Berliner Standesämter im Landesarchiv für die Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

Noch nicht im Landesarchiv Berlin vorhandene, aber bereits nach der Gesetzeslage zugängliche Bestände können Sie in den jeweiligen Standesämtern einsehen. Beachten Sie dazu bitte die in den jeweiligen Bezirken und Ämtern getroffenen Regelungen.


Bestandslage

Die Berliner Überlieferung von Personenstandsunterlagen weist verschiedene historisch begründete Besonderheiten auf. Die Evakuierung von Registerbeständen in den letzten Jahren des Zweiten Weltkrieges und die in den Nachkriegsjahren einsetzende administrative Spaltung der Stadt führten zu einer Zersplitterung und Vervielfachung der Registerführung. So wurden im Westteil der Stadt Zweitbücher zu Erstbüchern umgewidmet, da die ursprünglichen Erstbücher nicht mehr greifbar waren. Neue Zweitbücher wurden angelegt. Gleichzeitig wurden im Ostteil der Stadt die dort lagernden Bücher aus dem Westteil gelegentlich noch fortgeschrieben und ergänzt. Dort wurden allerdings entsprechend dem in der DDR gültigen Personenstandsrecht Zweitregister und Sammelakten nicht mehr geführt und zu großen Teilen vorschriftsmäßig vernichtet. Anfang der 1990er Jahre gelangten die Bücher wieder an die ursprünglich zuständigen Ämter, so dass es dort nun sowohl umgewidmete wie auch zurückgeführte Erstregister gibt. Die zwischenzeitlich angelegten Beischreibungen konnten in den letzten Jahren vor Inkrafttreten des neuen PStG nicht mehr durchgängig abgeglichen und ergänzt werden.

Aufgrund der unterschiedlichen Fortschreibungsfristen nach dem PStG bilden derzeit Sterberegister den größten Anteil der Überlieferung, während gerade bei kleineren Standesämtern Geburtenregister noch fehlen können. Namensverzeichnisse zu den Registerbänden sind in der Regel immer vorhanden; Sammelakten fehlen häufig.


Genealogische Quellen vor 1874

Daten über persönliche Ereignisse wie Taufe, Kommunion, Konfirmation, Trauung und Beerdigung wurden in Deutschland seit dem 16. Jahrhundert in Kirchenbüchern aufgezeichnet. Informationen zur Quellenlage in den einzelnen deutschen Kirchenarchiven enthält das vom Verband kirchlicher Archive unterhaltene Kirchenbuchportal.

Berliner Kirchenbücher finden Sie im Evangelischen Landeskirchlichen Archiv in Berlin (ELAB), Kirchenbuchstelle Berlin-Brandenburg.

Im Landesarchiv Berlin können Sie insbesondere folgende Bestände auswerten:

  • Meldungen der Berliner Parochialkirchen über Geburten, Trauungen und Sterbefälle (1758-1790, lückenhaft – enthalten überwiegend nur statistische Angaben, teilweise auch Namen der Betroffenen) -> A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709);
  • Register über Geburten, Heiraten und Sterbefälle der Juden und Dissidenten in Berlin (ca. 1847-1874) -> A Pr.Br.Rep. 005 Stadtgericht Berlin;
  • Bürgerrechtsprotokolle (1726-1822, lückenhaft – enthalten Angaben zu Vater, Herkunftsort, Alter, Beruf, Religion) - > A Rep. 002 Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur;
  • Bürgerrollen (A-Z, 1767-1847 – enthalten Angaben zu Herkunftsort, Beruf, Religion) -> A Rep. 002 Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur.

Hinweise auf andere Bestände im Landesarchiv Berlin finden Sie hier.


Hinweise zur Recherche

Die Personenstandsbücher umfassen jeweils ein Kalenderjahr, für das die Einträge (Urkunden) laufend durchnummeriert sind. Zu den einzelnen Einträgen ist ergänzendes Material in den Sammelakten überliefert. Da die Einträge chronologisch geordnet sind, wurde zu jedem einzelnen Registerband ein alphabetisch (meist nur nach Anfangsbuchstaben) geordnetes Namensverzeichnis angelegt, welches es ermöglicht, Einträge zu den einzelnen Personen zu ermitteln.

Es gibt kein zentrales, alle Berliner Standesämter übergreifendes Namensverzeichnis. Die Ermittlung des zuständigen Standesamtes ist daher Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Recherche.

Für die eindeutige Auffindung eines Personenstandseintrages benötigen Sie folgende Angaben:

  • zuständiges Standesamt in Berlin
  • Art des Personenstandsfalles (Geburt, Eheschließung, Tod)
  • Nummer des Standesamtsregisters
  • Name, Vorname der gesuchten Person(en)
  • Datum (mindestens Jahr) des Personenstandsfalles

Bitte versuchen Sie diese Angaben möglichst umfassend beizubringen oder einzugrenzen. Für Ihre Anfrage nutzen Sie dann das anliegende Formular.

Sind Ihnen das Standesamt, welches die Beurkundung vorgenommen hat, sowie die Nummer des Personenstandseintrages nicht bekannt, kann eine Suche nach dem Melderegistereintrag der gesuchten Person hilfreich sein, da derartige Angaben meist in den Meldeeinträgen verzeichnet sind. Für Berlin können Sie eine Recherche (bis zu Einträgen aus dem Jahr 1960) direkt beim Landesarchiv beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Recherche zusätzlich kostenpflichtig ist. Das Anfrageformular finden Siehier.

Bezüglich jüngerer Fälle wenden Sie sich bitte direkt an das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Das [zum Zeitpunkt der Beurkundung] zuständige Standesamt kann außerdem über die Recherche nach der zur Zeit des Personenstandsfalles gültigen Wohnanschrift der gesuchten Person(en) im Berliner Adressbuch ermittelt werden. Dieses steht Ihnen online auf den Seiten der Zentral- und Landesbibliothek Berlin oder in Form von Mikrofiches im Lesesaal des Landesarchivs Berlin zur Verfügung.

Für die vollständige Information zu einem Personenstandsfall sollten Sie stets die gesamte vorhandene Überlieferung heranziehen (Erstbuch, Zweitbuch, erneuerte Bücher, Sammelakten), da der Stand der Beschreibungen unterschiedlich ist.


Personenstandsunterlagen aus dem Standesamt I in Berlin

Das Standesamt I in Berlin nimmt besondere Zuständigkeiten wahr. Es fungiert unter anderem als Auslandsstandesamt für die Bundesrepublik Deutschland und als Ersatzstandesamt für ehemals deutsche Gebiete.

Seit dem Ende des Jahres 2013 befinden sich auch Bestände des Standesamts I in Berlin im Landesarchiv. Sie werden derzeitintensiven Revisions- und Signierarbeiten unterzogen, um sie für die Einsichtnahme in den Lesesälen des Landesarchivs zugänglich zu machen.

Die vorhandene Überlieferung umschließt folgende Jahrgänge:

  • Geburtenregister bis 1899
  • Heiratsregister bis 1929
  • Sterberegister bis 1979.

Bitte beachten Sie, dass zu den Registern des Standesamts I in Berlin bis auf weiteres nur schriftliche Rechercheaufträge entgegengenommen werden können. Dafür benutzen Sie bitte dieses Anfrageformular in Deutsch/ Englisch.

Noch nicht im Landesarchiv Berlin vorhandene, aber bereits nach der Gesetzeslage zugängliche Archivalien können Sie imStandesamt I in Berlin einsehen. Dazu beachten Sie bitte die dort getroffenen Benutzungsregelungen.

Vom Landesarchiv Berlin sind bereits zu größeren Teilen übernommen worden:

  • Personenstandsregister von Standesämtern aus den ehem. östlichen preußischen Provinzen jenseits von Oder und Neiße, 1874-1945;
    • Hinweis: Eine umfangreiche Sammlung von Einzelurkunden aus diesen Gebieten befindet sich weiterhin beimStandesamt I in Berlin. Bitte fragen Sie dort nach, sofern Ihre Suche im Landesarchiv Berlin erfolglos geblieben ist.
  • Register über Personenstandsfälle von Deutschen im Ausland aufgrund des sog. Auslandspersonenstandsgesetzes (04.05.1870 bis 31.12.1974) – sog. „Konsularregister“ des Norddeutschen Bundes (ab 1862), des Deutschen Reiches (ab 1870 bis 1945/1949) und der Bundesrepublik Deutschland (ca. 1951-1974; hier nur Sterbefälle); -> eine Übersicht der überlieferten Konsularbezirke finden Sie hier.
  • Register über Personenstandsfälle von Deutschen in den ehemaligen Kolonien (Schutzgebieten) des Deutschen Reiches, ca. 1867 bis 1919; -> eine Übersicht finden Sie hier.
  • Register über Personenstandsfälle (derzeit nur Sterbefälle) von Deutschen in den während des Zweiten Weltkrieges von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten – dem sog. „Generalgouvernement“, deutschen Standesämtern in Polen, Litauen, Lettland, Estland, Weißrußland, der Ukraine, sowie in den Niederlanden und Norwegen – um 1940 bis 1946 -> eine Übersicht finden Sie hier.

Die Überlieferung umfasst vor allem Personenstandsregister; Namensverzeichnisse und Sammelakten sind nur vereinzelt vorhanden.

Eine Übersicht über die Überlieferung der Personenstandsregister der ehem. östlichen preußischen Provinzen bieten die Nachschlagewerke:

  • Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin. Gesamtverzeichnis für die ehemaligen deutschen Ostgebiete, die besetzten Gebiete und das Generalgouvernement. Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt/Main und Berlin, 1992.
  • Tomasz Brzózka: Deutsche Personenstandsbücher und Personenstandseinträge von Deutschen in Polen. Niemieckie księgi stanu cywilnego w Polsce, 1898-1945, hrsg. v. Verband d. Standesbeamten d. Republik Polen, Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt/Main und Berlin, 2000.

Für die Orientierung über geografische und verwaltungsgeschichtliche Fragen, weitere Recherchemöglichkeiten sowie den Austausch mit Familienforschern und genealogischen Vereinen nutzen Sie bitte auch Internetangebote wie das Portal GenWiki 


Was enthalten Personenstandseinträge?

Geburtenregister Heiratsregister Sterberegister
1874 ff.

Name, Vorname, Beruf, Adresse der/des Anzeigenden;

Name, Geburtsname, Vorname, Religion, Familienstand, Adresse der Mutter;

Vorname, Geburtsdatum des Kindes;

Ggf. Name, Vorname, Religion, Beruf, Adresse des Vaters;

* Totgeburten im Sterberegister;

    • Ggf. Beschreibung von Namensänderungen durch Heirat

Name, Vorname, Familienstand (bei Witwen: Name des verstorbenen Partners), Religion, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse der Braut;

Name, Vorname, Familienstand, Religion, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse des Bräutigams;

Namen, Vornamen, Geburtsnamen, Beruf, Wohnort der Eltern der Eheschließenden, ggf. ob verstorben;

Name, Vorname, Beruf, Adresse der Trauzeugen

Name, Vorname, Beruf, Adresse der/des Anzeigenden;

Name, Vorname, Geburtsname, Beruf, Alter, Adresse, Geburtsort, Religion und Familienstand der/des Verstorbenen; Ort und Zeitpunkt des Todes;

Namen, Vornamen der Eltern der/des Verstorbenen

* Hinweise auf Hinterbliebene in der zugehörigen Todesanzeige (Sammelakte)

ab 1920 Noch keine Überlieferung im Landesarchiv Berlin

dass., ohne Religionsangabe; ohne Angaben über die Eltern;

* ab 1926 ggf. Beschreibung von Kindern aus der Ehe, mit Hinweis auf die jeweilige Standesamtsurkunde, und ggf. spätere Scheidung

dass., ohne Religionsangabe; ohne Angaben über die Eltern

ab 1937 Noch keine Überlieferung im Landesarchiv Berlin Noch keine Überlieferung im Landesarchiv Berlin

Mit Religionsangabe, Angabe des Namens und Berufs des Ehepartners, Ort und Jahr sowie beurkundendes Standesamt der Eheschließung der/des Verstorbenen; Angabe des Geburtsdatums

Zusätzlich: Angabe der Todesursache

ab 1958 (BRD/ Berlin- West) Noch keine Überlieferung im Landesarchiv Berlin Noch keine Überlieferung im Landesarchiv Berlin

Ohne Todesursache; mit Hinweis auf Geburtseintrag, Familienbuchführung (mit Angabe des Familiennamens/ Mädchennamens der Eltern der/des Verstorbenen), Ort und Jahr sowie beurkundendes Standesamt der Eheschließung der/des Verstorbenen

ab Mitte 1957 (DDR/ Berlin-Ost) Noch keine Überlieferung im Landesarchiv Berlin Noch keine Überlieferung im Landesarchiv Berlin

Ohne Angabe von Religion und Beruf; ohne Angabe der Todesursache; mit Hinweis auf Geburtseintrag und Eheschließungseintrag der/des Verstorbenen. Als Anzeigende werden mit den Jahren nur noch Ämter oder Einrichtungen registriert.

ab Ende 1968 (DDR/ Berlin-Ost) Noch keine Überlieferung im Landesarchiv Berlin Noch keine Überlieferung im Landesarchiv Berlin

Wie oben, ohne Angabe des Anzeigenden

Hinweise zur Benutzung und zur Zeitplanung

Für die Suche nach Personenstandsunterlagen und/oder die Beauftragung von Kopien empfehlen wir eine schriftliche Anfrage an das Landesarchiv. Bitte benutzen Sie dazu dieses Anfrageformular in Deutsch/Englisch.

Die aus dem Standesamt I in Berlin übernommenen Bestände sind bis auf weiteres aufgrund  ausführlicher Ordnungs- und Inventarisierungsarbeiten nur per schriftlicher Anfrage nutzbar Anfrageformular finden Sie hier.

Falls Sie sich zu einem Besuch im Landesarchiv entschließen, aber in derselben Angelegenheit bereits eine schriftliche Anfrage gestellt haben, bitten wir Sie, dies im Lesesaal anzugeben, damit es nicht zu unnötigen Doppelbearbeitungen kommt.

Für die Recherche nach Namensverzeichnissen, Personenstandsregistern und Sammelbänden steht Ihnen unsere Datenbank AUGIAS-Archiv im Lesesaal zur Verfügung.

Hier ermitteln Sie die Bestellnummer der gewünschten Archivalieneinheit.

Falls Ihnen die Urkundennummer oder auch das Jahr eines Personenstandsfalls Ihnen nicht bekannt ist, sollten Sie zunächst die jeweiligen Namensverzeichnisse bestellen, welche auf die Urkundennummern verweisen. Die Personenstandsregister sind (chronologisch) nach Urkundennummern angelegt, so dass Sie dann dort den gewünschten Eintrag leicht ermitteln können.

Nach Personennamen (in Standesamtsregistern) kann in der Datenbank AUGIAS-Archiv leider nur in sehr vereinzelten Fällen gesucht werden!


Bearbeitungszeitraum

Die Beantwortung schriftlicher Anfragen dauert derzeit ca. 15 Wochen.

Bitte machen Sie daher besondere Dringlichkeiten (etwa anstehende Gerichtstermine) in Ihrer Anfrage deutlich und legen Sie die Kopie eines entsprechenden amtlichen Dokuments bei. Unbegründete Fälle können wir – auch im Interesse der anderen Nutzerinnen und Nutzer – leider nicht vordringlich bearbeiten.

Auf Wunsch stellt das Archiv zur Vorlage bei Gericht oder anderen Behörden eine schriftliche Bestätigung über Ihre Archivanfrage und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer aus.

Wenn Sie die nötigen Bestellangaben in der Archivdatenbank ermittelt haben, können Sie sich im Lesesaal Namensverzeichnisse, Register und Sammelakten vorlegen lassen. Beachten Sie bitte, dass pro Benutzungstag lediglich 10 Archivalieneinheiten bestellt werden können. Unser Magazinpersonal ist an feste Auslagerungszeiten gebunden. Kann eine Bestellung zum gewünschten Zeitpunkt nicht vorgelegt werden, ist leider die umgehende ersatzweise Realisierung einer weiteren (zusätzlichen) Bestellung nicht möglich.

Sofern Sie an einem Benutzungstag Ihre Bestellung bis 11:00 Uhr abgeben, können Sie die Archivalien am gleichen Tag ab 13:00 Uhr einsehen. Spätere Bestellungen können erst zum nächsten Benutzungstag vorgelegt werden. Sie sollten daher für Ihren Archivbesuch mindestens einen vollen Tag – besser zwei Tage - einplanen.

Allgemeine Hinweise zur Archivbenutzung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Kopien - auch im Falle, dass Sie die Recherche persönlich im Landesarchiv vornehmen - nur per Auftrag durch die Werkstätten des Landesarchivs innerhalb von 1-2 Wochen - hergestellt und ausgeliefert oder zugesandt werden können.


Ist eine beglaubigte Kopie notwendig?

Nach dem gängigen Rechtsverständnis in Deutschland gelten Kopien von Archivalien als vertrauenswürdig und ausreichend auch für amtliche Belange. Die im Landesarchiv hergestellten Kopien werden daher grundsätzlich mit der Quellenangabe gekennzeichnet (Landesarchiv Berlin, ... Rep., Nr......).

Bitte verwenden Sie diese Quellenangabe bei Nachfragen an unser Archiv bzw. als Quellenzitat bei der Veröffentlichung.

Beglaubigungen werden nur auf ausdrückliche Anforderung und innerhalb von 1-2 Wochen vorgenommen und sind zusätzlich kostenpflichtig.


Gebühren

Die Benutzung der Personenstandsunterlagen im Landesarchiv Berlin ist entsprechend der Archivbenutzungsordnung mit anliegendem Gebührenverzeichnis kostenpflichtig.


Kontakt

Unser archivarisches Fachpersonal berät Sie gern. Bitte adressieren Sie Rückfragen oder Rechercheanliegen zu den Personenstandsunterlagen direkt an unsere zuständige Arbeitsgruppe LA II PSt.

Allgemeine Kontaktdaten:

E-Mail:                                        info@landesarchiv.berlin.de - Tel.: 030 - 90 264 0

Lesesaal:

E-Mail:                                        benutzerservice@landesarchiv.berlin.de

Die Vorbestellung im Lesesaal ist per E-Mail nur möglich, wenn Ihnen konkrete Bestellangaben (Archivsignatur: P Rep. ..., Nr. ...) bereits vorliegen 


archiviert:
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